AGB Gebäudethermographie
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für eine Gebäude- Thermographie 2014/2015
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln die Feststellung von Wärmeemissionen an Gebäuden mittels Durchführung einer Gebäude-Thermographie, die durch SV Stefan Klaus Ritter durchgeführt bzw. vermittelt wird. Mit der Inanspruchnahme der durch SV Stefan Klaus Ritter angebotenen Leistung durch Rücksendung des Auftragsformulars erkennt der Nutzer auch diese dem Auftragsformular beiliegenden Bedingungen an. Entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, SV Stefan Klaus Ritter oder deren Vertreter hat ausdrücklich und schriftlich deren Geltung zugestimmt.
2. Identität der Vertragspartner
2.1 Anbieter der Dienstleistung „Bausachverständigenbüro BAUGUTACHTER Ritter“, Sitz in Bad Liebenzell (KR Calw),
Geschäftsführer/Inhaber : Stefan Klaus Ritter (Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Bautenschutz und Bausanierung (EIPOS).
2.2 Nutzer ist ausschließlich der jeweilige Hauseigentümer bzw. ein vom Hauseigentümer hierzu Bevollmächtigter oder Beauftragter. Dem Hauseigentümer stehen Besitzer mit eigentumsähnlichen Rechten gleich.
3. Leistungsumfang/ Auftragserteilung
3.1 SV Stefan Klaus Ritter vermittelt und begleitet die Durchführung einer Gebäude-Thermographie für die vom Nutzer angegebenen und beauftragten Objekte. Die einzelnen, der Gebäude- Thermographie zugrunde liegenden Leistungen sind in dem jeweiligen gültigen, vom Nutzer auszufüllenden und an SV Stefan Klaus Ritter zurückzusendenden bzw. an einen Beauftragten von SV Stefan Klaus Ritter zu übergebenden Auftragsformular oder einer entsprechenden Auflage ausgeführt.
3.2 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung der Gebäude- Thermographie. GVP ist jederzeit berechtigt, die Gebäude- Thermographie ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
3.3 Der Nutzer bekommt im Anschluss an die Durchführung der Thermographie vor Ort eine Dokumentation zur Thermographie zusammen mit einer Rechnung zugesandt.
4. Besondere Vertragspflichten
4.1 Der Nutzer hat alle nachfolgenden, zur Durchführung der Thermographie erforderliche Bedingungen sicherzustellen:
- gleichmäßige Beheizung des Objektes zum Zeitpunkt der Thermographieaufnahmen,
- geschlossene Fenster und geöffnete Rollläden,
- freier Zutritt zum Grundstück für die Vertreter des von GVP beauftragten Dienstleisters zur Durchführung der Thermographie, - sowie alle weiteren in der Anlage aufgeführten Anforderungen.
4.2 Da eine ordnungsmäßige Durchführung der Gebäude- Thermographie nur unter bestimmten klimatischen und
witterungsabhängigen Bedingungen (günstige Außentemperaturen, keine Sonneneinstrahlung usw.) durchgeführt werden kann, muss der konkrete Durchführungstermin zwischen den Vertragspartnern individuell abgestimmt werden. Ist der Nutzer nicht in der Lage, den vereinbarten Durchführungstermin sicherzustellen, hat er SV Stefan Klaus Ritter unverzüglich zu informieren. Die Vertragspartner werden im Nachgang einen neuen Termin vereinbaren. SV Stefan Klaus Ritter behält sich vor, dem Nutzer eventuell anfallende nutzlose Aufwendungen aufgrund einer von dieser schuldhaft versäumten Terminabsage in Rechnung zu stellen.
5. Preise/ Zahlungsbedingungen
5.1 Der im Auftragsformular benannte und durch den Nutzer bestätigte Gesamtpreis zur Durchführung einer Gebäude-Thermographie entspricht dem Bruttopreis der Dienstleistung lt. Leistungsumfang (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer), einschließlich anfallender Versandkosten.
5.2 SV Stefan Klaus Ritter übersendet dem Nutzer zusammen mit der Dokumentation der Dienstleistung eine Rechnung über den Gesamtpreis.
Diese ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung und –Zugang beim Nutzer zur Zahlung fällig.
5.3 Kann die Gebäude- Thermographie aus Gründen, die vom Nutzer zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden, wird dem Nutzer der angefallene Aufwand mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 50% des Netto- Auftragswertes
(zzgl. 19% Mwst) in Rechnung gestellt. Dem Nutzer bleibt es nachgestellt, im Einzelfall niedrigere Kosten nachzuweisen.
6. Rechte des Nutzers bei Vorliegen von Mängeln
6.1 Alle Inhalte, Abbildungen und Links in der Dokumentationsbroschüre zur Thermographie sind als Hinweise und
Empfehlungen zu verstehen. Rechtliche Ansprüche auf Vollständigkeit und/ oder Richtigkeit können hieraus nicht geltend gemacht werden.
6.2 Eine Verwendung der Leistung von GVP als Gutachten bzw. sachverständige Stellungnahme im Rahmen von
Rechtsstreitigkeiten mit Dritten wird ausgeschlossen.
6.3 Im Falle von weiteren Sach- oder Rechtsmängeln kann der Nutzer die sich aus §634 BGB ergebenden Rechte
Geltend machen. Die Vertragspartner sind sich einig, dass die Mängelbeseitigung in erster Linie durch Nacherfüllung
erfolgen soll. Hierzu verpflichtet sich Tatort-Bau, festgestellte und von ihr zu vertretende Mängel kostenlos und unverzüglich zu beseitigen. Die Pflicht zur Nacherfüllung gilt nicht für Mängel, die vom Nutzer oder nicht von SV Stefan Klaus Ritter beauftragten Dritten verursacht worden sind.
Sie gilt ebenfalls nicht für Mängel, die wegen von SV Stefan Klaus Ritter nicht vertretender fehlender oder unrichtiger Unterlagen aufgetreten sind und als solche nicht erkennbar waren.
7. Haftungsausschluss
SV Stefan Klaus Ritter sowie ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen haften aus diesem Auftragsverhältnis nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen, beschränkt sich die Haftung von SV Stefan Klaus Ritter sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf den bei Vertragsbeginn vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Ausgeschlossen ist die Haftung für alle so genannten mittelbaren Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Schäden Dritter. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und des Haftpflichtgesetzes bleiben unberührt.
8. Datenschutz
8.1 Personenbezogene Daten sind Informationen zur Identität des Nutzers. Hierzu gehören z.B. Angaben wie Namen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail- Adresse. Für die Durchführung der Gebäude- Thermographie ist es erforderlich, personenbezogene Daten zu erheben.
8.2 Durch eine Anerkennung dieser AGB und der Angabe seiner Daten und deren Absendung erteilt der Nutzer seine
Einwilligung zu der zur Bearbeitung der Anfragen erforderlichen Nutzung und Weitervermittlung seiner Daten an die vertraglich gebundenen Dienstleister. Personenbezogene Daten werden durch SV Stefan Klaus Ritter weder an Dritte verkauft noch anderweitig vermarktet.
8.3 Es wurden technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um die personenbezogenen Daten des Nutzers vor Verlust, Zerstörung, Manipulation und unberechtigten Zugriff zu schützen. Alle Mitarbeiter von SV Stefan Klaus Ritter und alle in der Datenverarbeitung beteiligten Dritten sind verpflichtet, das Bundesdatenschutzgesetz und den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten einzuhalten.
9. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt. Stand 04/2014
Niedersachsen / Nds.
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